Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Britta Reinecke – BalanceWell
Beratung für Betriebliches Gesundheitsmanagement
1. Geltungsbereich
1.1
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB») gelten für alle Beratungs- und Dienstleistungen von Britta Reinecke, BalanceWell (nachfolgend „Auftragnehmerin»), im Bereich Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM), Psychische Gefährdungsbeurteilung und Betriebliches Eingliederungsmanagement.
1.2
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
1.3
Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
2. Vertragsschluss
2.1
Angebote der Auftragnehmerin sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.
2.2
Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung der Auftragnehmerin oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande.
2.3
Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.
3. Leistungsumfang
3.1 Beratungsleistungen
Die Auftragnehmerin erbringt Beratungsleistungen im Bereich:
- Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM)
- Psychische Gefährdungsbeurteilung
- Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)
- Workshops und Vorträge
- Individuelle Konzeptentwicklung und Beratung
3.2
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder dem individuellen Dienstleistungsvertrag.
3.3
Die Auftragnehmerin ist berechtigt, sich zur Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen qualifizierter Dritter zu bedienen (Subunternehmer). Dies geschieht in enger Abstimmung mit dem Auftraggeber.
3.4
Die Auftragnehmerin erbringt Beratungsleistungen nach bestem Wissen und Gewissen sowie nach dem aktuellen Stand der Wissenschaft und Praxis. Eine Garantie für den Erfolg der empfohlenen Maßnahmen kann nicht übernommen werden, da dies von vielen Faktoren abhängt, die außerhalb des Einflussbereichs der Auftragnehmerin liegen.
4. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
4.1
Der Auftraggeber verpflichtet sich, die zur Durchführung der Beratungsleistung erforderlichen Informationen, Unterlagen und Daten vollständig, wahrheitsgemäß und rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.
4.2
Der Auftraggeber stellt sicher, dass die für Workshops, Schulungen oder Beratungen erforderlichen Räumlichkeiten und technischen Einrichtungen (z.B. Beamer, Flipchart) bereitgestellt werden.
4.3
Der Auftraggeber benennt eine verantwortliche Kontaktperson, die befugt ist, verbindliche Auskünfte zu erteilen und Entscheidungen zu treffen.
4.4
Verzögerungen, die durch mangelnde Mitwirkung des Auftraggebers entstehen, gehen nicht zu Lasten der Auftragnehmerin und können zu einer Anpassung von Fristen und Vergütung führen.
5. Vergütung und Zahlungsbedingungen
5.1
Die Vergütung richtet sich nach dem jeweiligen Angebot bzw. Dienstleistungsvertrag. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer (sofern nicht nach § 19 UStG befreit).
5.2
Sofern nicht anders vereinbart, gilt folgende Zahlungsweise:
- Bei Projekten bis 5.000 € netto: Zahlung innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung
- Bei Projekten über 5.000 € netto: 50% Anzahlung bei Auftragserteilung, 50% nach Abschluss der Leistung
5.3
Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum zur Zahlung fällig, sofern nichts anderes vereinbart ist. Die Zahlung erfolgt per Banküberweisung auf das in der Rechnung angegebene Konto.
5.4
Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz berechnet. Die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden bleibt vorbehalten.
5.5
Fahrtkosten, Übernachtungskosten und sonstige Auslagen werden gesondert in Rechnung gestellt, sofern dies im Angebot vereinbart wurde. Für Fahrtkosten wird eine Kilometerpauschale von 0,60 € pro gefahrenen Kilometer berechnet.
6. Termine und Fristen
6.1
Termine und Fristen sind nur dann verbindlich, wenn sie von der Auftragnehmerin schriftlich als verbindlich bestätigt wurden.
6.2
Termine und Fristen verschieben sich angemessen im Falle höherer Gewalt oder bei sonstigen Umständen, die die Auftragnehmerin nicht zu vertreten hat (z.B. Krankheit, unvorhersehbare Betriebsstörungen).
6.3
Änderungen oder Ergänzungen des Auftrags durch den Auftraggeber können zu einer Verschiebung vereinbarter Termine führen.
7. Terminabsagen und Stornierung
7.1 Absage durch den Auftraggeber
- Vereinbarte Termine sind nach Möglichkeit einzuhalten. Stornierungen durch den Auftraggeber sind schriftlich oder per E-Mail mitzuteilen.
- Bei Absage bis 14 Tage vor dem vereinbarten Termin: kostenfrei
- Bei Absage 7-13 Tage vor dem Termin: 50% der vereinbarten Vergütung
- Bei Absage weniger als 7 Tage vor dem Termin: 100% der vereinbarten Vergütung
7.2
Bei krankheitsbedingter Absage des Auftraggebers wird nach Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung ein Ersatztermin kostenfrei angeboten.
7.3 Absage durch die Auftragnehmerin
Bei Absage durch die Auftragnehmerin aus wichtigem Grund (z.B. Krankheit) wird ein kostenloser Ersatztermin angeboten. Bereits geleistete Zahlungen werden erstattet oder verrechnet.
8. Vertraulichkeit und Datenschutz
8.1
Beide Vertragsparteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen vertraulichen Informationen, Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse streng vertraulich zu behandeln und nur für die Zwecke des Vertrages zu verwenden.
8.2
Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit gilt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.
8.3
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt in Übereinstimmung mit den Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Details regelt ggf. ein gesonderter Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV).
8.4
Die Auftragnehmerin ist berechtigt, anonymisierte Ergebnisse und Erkenntnisse aus der Zusammenarbeit für wissenschaftliche Zwecke, Publikationen und Referenzen zu verwenden, sofern keine Rückschlüsse auf den Auftraggeber möglich sind.
9. Urheberrechte und Nutzungsrechte
9.1
Alle im Rahmen der Beratungstätigkeit erstellten Konzepte, Präsentationen, Schulungsunterlagen und sonstigen Arbeitsergebnisse unterliegen dem Urheberrecht der Auftragnehmerin.
9.2
Der Auftraggeber erhält ein einfaches, nicht ausschließliches Nutzungsrecht an den erstellten Unterlagen für den internen Gebrauch.
9.3
Eine Weitergabe, Vervielfältigung oder Veröffentlichung der Unterlagen an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Auftragnehmerin.
9.4
Die Verwendung der Unterlagen für kommerzielle Zwecke außerhalb des vereinbarten Projektrahmens ist untersagt.
10. Haftung
10.1
Die Auftragnehmerin haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen, sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.
10.2
Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) haftet die Auftragnehmerin der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf.
10.3
Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
10.4
Die Auftragnehmerin übernimmt keine Haftung für den wirtschaftlichen Erfolg der empfohlenen Maßnahmen, da dieser von zahlreichen Faktoren abhängt, die außerhalb ihres Einflussbereichs liegen.
10.5
Ansprüche des Auftraggebers auf Schadensersatz verjähren nach 12 Monaten ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.
11. Gewährleistung
11.1
Die Auftragnehmerin erbringt ihre Leistungen nach bestem Wissen und Gewissen sowie nach aktuellem fachlichen Standard.
11.2
Sollten Mängel an der Beratungsleistung auftreten, ist die Auftragnehmerin zunächst zur Nachbesserung berechtigt.
11.3
Der Auftraggeber hat Mängel unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Leistungserbringung, schriftlich zu rügen.
11.4
Schlägt die Nachbesserung zweimal fehl, kann der Auftraggeber nach seiner Wahl Minderung der Vergütung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.
12. Kündigung
12.1 Ordentliche Kündigung
Beide Vertragsparteien können den Vertrag mit einer Frist von 4 Wochen schriftlich kündigen, sofern keine festen Projektlaufzeiten vereinbart wurden.
12.2 Außerordentliche Kündigung
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei:
- Zahlungsverzug des Auftraggebers von mehr als 4 Wochen
- Schwerwiegenden Verstößen gegen die Vertraulichkeitspflicht
- Insolvenz einer Vertragspartei
12.3
Bei Kündigung durch den Auftraggeber ohne wichtigen Grund sind bereits erbrachte Leistungen vollständig zu vergüten. Die Auftragnehmerin kann darüber hinaus eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 30% der noch ausstehenden Vergütung verlangen.
13. Schlussbestimmungen
13.1 Schriftform
Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
13.2 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
13.3 Gerichtsstand und anwendbares Recht
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz der Auftragnehmerin (Bad Sassendorf) bzw. nach Wahl der Auftragnehmerin der Sitz des Auftraggebers.
13.4 Abtretungsverbot
Die Abtretung von Rechten und Pflichten aus diesem Vertrag bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der jeweils anderen Vertragspartei.
13.5 Referenzen
Die Auftragnehmerin ist berechtigt, den Auftraggeber nach Abschluss des Projekts als Referenzkunden (Firmenname und allgemeine Projektbeschreibung) zu benennen, sofern der Auftraggeber dem nicht widerspricht.
Stand: Januar 2026
BalanceWell
Britta Reinecke
Am Haullenbach 80
59505 Bad Sassendorf
Telefon: +49 151 6514 6700
E-Mail: kontakt@britta-reinecke.de
Website: www.britta-reinecke.de
