Drei BGM-Pflichten, die viele Betriebe übersehen, und wie Sie in 5 Minuten prüfen, wo Sie stehen
„Gesundheitsmanagement? Dafür sind wir zu klein.“
Diesen Satz habe ich in meinen 17 Jahren im Personalmanagement oft gehört. Und ich verstehe ihn: Im Tagesgeschäft kleiner und mittlerer Unternehmen ist für Gesundheit selten Zeit.
Nur: Einige Teile des Betrieblichen Gesundheitsmanagements sind keine Kür, sondern gesetzliche Pflicht, unabhängig von der Größe des Betriebs.
Drei Pflichten für jeden Betrieb
Unabhängig von der Größe des Betriebs
Die Gefährdungsbeurteilung
Jeder Arbeitgeber mit Beschäftigten muss beurteilen, welche Gefährdungen bei der Arbeit entstehen, Maßnahmen ableiten und das Ganze dokumentieren.
Viele Betriebe haben dafür einmal etwas erstellt. Die Frage ist: Ist es noch aktuell, und passt es noch zu den heutigen Arbeitsplätzen?
§§ 5 und 6 ArbeitsschutzgesetzDie psychische Belastung
Seit 2013 steht ausdrücklich im Gesetz, dass auch psychische Belastungen zur Gefährdungsbeurteilung gehören. Gemeint sind zum Beispiel Zeitdruck, ständige Unterbrechungen, unklare Zuständigkeiten oder Konflikte.
Genau dieser Teil fehlt in vielen Betrieben noch. Dabei liefert er oft die wertvollsten Hinweise, warum Menschen ausfallen oder gehen.
§ 5 Abs. 3 Nr. 6 ArbSchGDas Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM)
Wer innerhalb von zwölf Monaten länger als sechs Wochen arbeitsunfähig war, ob am Stück oder mit Unterbrechungen, dem muss der Arbeitgeber ein BEM anbieten. Für die Beschäftigten ist es freiwillig, für den Betrieb nicht.
Ein gut gemachtes BEM hilft, erfahrene Mitarbeitende zu halten. Fehlt es, kann das zum Beispiel bei einer krankheitsbedingten Kündigung zum Nachteil werden.
§ 167 Abs. 2 SGB IXUnd eine Chance, die oft liegen bleibt
Für zertifizierte Gesundheitsangebote können Sie pro Person und Jahr bis zu 600 Euro steuer- und sozialabgabenfrei investieren, wenn Sie das zusätzlich zum Lohn zahlen (§ 3 Nr. 34 EStG). Ein Kurs zu Stressbewältigung oder Rückengesundheit kostet den Betrieb damit weniger, als viele denken.
Warum Einzelmaßnahmen oft verpuffen
Ein Rückenkurs hier, ein Obstkorb dort, ein Gesundheitstag im Frühjahr: Das ist gut gemeint und oft auch gut gemacht. Ohne Blick auf die eigentlichen Belastungen bleibt die Wirkung aber häufig klein.
Wer mit Zeitdruck, unklaren Abläufen oder Konflikten im Team kämpft, dem hilft ein Rückenkurs nur begrenzt.
Wirksames Gesundheitsmanagement setzt dort an, wo Belastungen entstehen, und verbindet die gesetzlichen Pflichten mit passenden Angeboten zu einem Ganzen.
Mein Weg mit Ihnen
Analyse
Gemeinsam schauen wir auf Ihre Kennzahlen, die bestehenden Strukturen und die Sicht Ihrer Beschäftigten. So wird klar, wo der Schuh wirklich drückt.
Konzept
Daraus entwickeln wir Ziele, Zuständigkeiten und einen realistischen Fahrplan, der zu Größe und Budget Ihres Betriebs passt. Fördermöglichkeiten wie den Steuerfreibetrag oder die Unterstützung durch Krankenkassen beziehen wir von Anfang an mit ein.
Umsetzung
Ich begleite die Maßnahmen, von Workshops für Führungskräfte und Teams über das BEM bis zu Gesundheitsangeboten, und prüfe mit Ihnen regelmäßig, was wirkt und was nachgesteuert werden muss.
So entsteht aus vielen Einzelteilen ein System, das Ihre Beschäftigten spürbar entlastet und Ihnen Sicherheit bei den Pflichten gibt.
Der erste Schritt: der Quick-Check
Der Quick-Check ersetzt keine Analyse, aber er ist ein guter Anfang. 24 Fragen in sechs Themenfeldern, von den Pflichten bis zu Führung, Gesundheitsangeboten und Kennzahlen. Am Ende sehen Sie eine Ampel-Auswertung und die wichtigsten nächsten Schritte, auf Wunsch als PDF.
Im kostenlosen Erstgespräch schauen wir gemeinsam auf Ihr Ergebnis und klären, ob eine Begleitung von der Analyse bis zur Umsetzung für Sie sinnvoll ist. Ich bringe die Sicht aus 17 Jahren Personalarbeit mit und weiß, wie viel im Alltag eines Betriebs gleichzeitig zu tun ist. Deshalb suche ich mit Ihnen Lösungen, die praktisch umsetzbar sind, nicht die perfekten auf dem Papier.
Ihre Britta Reinecke
Betriebliche Gesundheitsmanagerin und Personalfachkauffrau
Hinweis: Dieser Beitrag gibt einen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung.
